Pflanzenschutz – mit Verantwortung anwenden

Blattlaus

Nur gesunde Pflanzen machen Freude. Gelegentlich spielt auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine Rolle. Wie Sie Pflanzenschutz mit Verantwortung anwenden, erfahren Sie hier.

Nur wenige Themen im Bereich Gartenbau sowie Forst- und Landwirtschaft werden so hitzig diskutiert, wie das Thema „Pflanzenschutzmittel“.

Der Schutz der Umwelt und der sorgsame Umgang mit der Natur rücken mehr und mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung. So hört man immer wieder Stimmen, den Einsatz von Pflanzenschutzmittel noch stärker zu beschränken oder ganz zu untersagen.

Anwendung mit KNOW HOW

Gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln, also Gärtner, Forst- und Landwirte, aber auch Personen die zu Pflanzenschutz beraten und  Präparate verkaufen,  sind gemäß § 9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes dazu verpflichtet, regelmäßig Ihren Wissensstand aufzufrischen und ihren „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ zu aktualisieren.

In der dafür notwendigen, vorausgegangenen Ausbildung werden Inhalte vermittelt, beispielsweise aus dem/der

  • Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
  • Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV 2013)
  • Pflanzenschutz-Anwenderverordnung (PflSchAnwV)
  • Bienenschutzverordnung (BienSchV)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNanSchG)
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV).

Weil unachtsamer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln schwerwiegende Folgen für Mensch, Tier und Umwelt haben kann, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit ihnen unerlässlich.

Pflanzenschutz

Besonders zu beachten sind die Anwendungsbestimmungen. Hierzu zählen unter anderem der Einsatzbereich und die Häufigkeit der Anwendung, Bestimmungen zum Schutz von Anwender und Natur, sowie die korrekte Dosierung (zu hoch dosiert kann ein PSM Schäden für Pflanze, Mensch und Umwelt zur Folge haben, zu geringe Dosierung kann die Bildung von Resistenzen verursachen).

Außerdem sind alle sachkundigen Anwender gesetzlich zur „guten fachlichen Praxis“ sowie zum „integrierten Pflanzenschutz“ verpflichtet. Was genau bedeutet das?

Neben der Einhaltung der oben genannten Gesetze und Verordnungen, sowie die Berücksichtigung der Anwendungsbestimmungen der jeweiligen Präparate, ist man verpflichtet,  Pflanzenschutzmaßnahmen so schonend wie möglich durchzuführen, alternative Verfahren zu bevorzugen und Pflanzenschutzmittel erst als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen.

Die Fragestellungen zu geeigneten Maßnahmen können beispielsweise so aussehen:

  • Gibt es alternative, verbesserte Sorten, die eine erhöhte Widerstandskraft aufweisen als bisherige Sorten?
  • Ist durch verbesserte Hygienemaßnahmen ein Befall oder eine Ausbreitung von Krankheiten zu vermeiden oder zu verringern?
  • Ist durch Ausbringen von Nützlingen der Einsatz eines Insektizids zu vermeiden?
  • Ist der Befallsdruck von Schädlingen noch so gering, dass beim Verzicht eines Pflanzenschutzeinsatzes die Population von natürlichen Fressfeinden gesteigert werden kann?
  • Kann durch Absammeln von Schädlingen der Schaden auf ein verträgliches Maß reduziert werden, um den Einsatz von PSM zu vermeiden?
  • Ist Unkrautbewuchs durch Jäten, Hacken oder Abflammen zu beseitigen?
  • Reduziert das Mulchen einer Fläche den Unkrautdruck?

Wie Sie hier sicher bemerkt haben, haben auch Sie als Hobbygärtner:in die Möglichkeiten des Abwägens und die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes. Häufig ist der Einsatz von Pflanzenschutzmittel durch andere Maßnahmen zu vermeiden.

Weil unser Sortimentsschwerpunkt der Bereich „Pflanze“ ist, haben wir das nötige Fachwissen, um Sie kompetent zu beraten. Wir bieten Ihnen ausgewählte, hochwertige Pflanzen aus einem widerstandsfähigen Sortiment. Ständig sind wir auf der Suche nach verbesserten Sorten um die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nahezu überflüssig zu machen.

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Warum zu uns? Weil wir in erster Linie Gärtner sind.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln nur nach eingehender Beratung laut Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwenderverordnung (Herr Heumader, Frau Eich).

Besuchen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Unsachgemäßer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln schadet Mensch, Tier und Umwelt und kann mit hohen Geldstrafen belegt werden.